Förderzuschüsse nutzen! Für digitale Maßnahmenpakete

8.03.2021 - Nürnberg

Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Überbrückungshilfe III“ haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Überbrückungshilfen verlängert und dazu deutlich vereinfacht.

  • So gibt es Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent (November 2020 bis Juni 2021) nun auch für Unternehmen bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Wichtig: Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019!
  • Der Förderhöchstbetrag pro Monat steigt von 50.000 auf 1,5 Millionen Euro
  • Dabei sind mehr Fixkosten erstattungsfähig: u. a. bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro.
  • Erstattet werden dabei bis zu 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, bis zu 60 Prozent der Fixkosten bei 50–70 Prozent und bis zu 40 Prozent bei mind. 30 Prozent Umsatzeinbruch



Gerade der Hinweis zur Förderung von Fixkosten, die für Maßnahmen zur Digitalisierung aufgewendet werden können, wird in der Aufstellung leicht übersehen! Dazu zählen u. a. auch die Neugestaltung oder der Relaunch von Website und Online-Shops, SEO-Maßnahmen sowie sämtliche Contentleistungen, die sich auf digitale Projekte beziehen.

Wenn wir Sie und unsere Partner dabei unterstützen können, dann melden Sie sich!

PS: Für kleinere Unternehmen mit bis zu hundert Beschäftigten sind möglicherweise auch die fünfzigprozentigen Förderzuschüsse interessant, die im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ vergeben werden.

Die Links dazu:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html